Rauchwarnmelder

In vielen Bundesländern besteht aktuell schon eine Rauchmelderpflicht in Neu-,
Um- als auch Bestandsbauten. 

Gemäß DIN 14676 müssen mindestens das Schlaf- und Kinderzimmer sowie der Flurbereich ausgestattet werden. Die optimale Ausrüstung beinhaltet zudem noch
das Wohnzimmer und Arbeitszimmer. Die Rauchmelder müssen gemäß DIN 14676 angebracht werden.

In Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht (nur für Neu- und Umbauten) seit dem 01.01.2016. Gemäß Sächsischer Bauordnung (SächsBO). In §47 abs. 4 ist geregelt, dass in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen, Rauchwarnmelder installiert sein müssen.
Irgendein Gerät an irgendeinem Platz ist der falsche Weg - lassen Sie sich beraten.